Bekannt ist sie auch wegen ihrer historischen Altstadt mit vielen Sehenswürdigkeiten und einer großen Fußgängerzone
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88339
Vorwahl
07524
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hittisweiler, Steinach, Zwings, Hittisweiler, Steinach, Zwings
Gemeinde Bad Waldsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan "Drei Eichen VI" wurde am 04.11.2024 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht, einschließlich örtlicher Bauvorschriften und detaillierten Festsetzungen für Gebäudehöhen, zulässige Nutzungen und Bauweise.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Solarpark Bad Waldsee-Oberurbach ist in der finalen Phase der Bauleitplanung; die höhere Baurechtsbehörde hat die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans am 12.12.2023 erteilt.
- Die Offenlage der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans fand im Juli/August 2023 statt, ohne dass entgegenstehende Stellungnahmen eingegangen sind.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.