Bad Waldsee ist eine baden-württembergische Stadt im Landkreis Ravensburg mit den Prädikaten Moorheilbad und Kneippkurort
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.175 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88339
Vorwahl
07524
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hittisweiler, Steinach, Zwings, Hittisweiler, Steinach, Zwings
Gemeinde Bad Waldsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan "Drei Eichen VI" wurde am 04.11.2024 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht, einschließlich örtlicher Bauvorschriften und detaillierten Festsetzungen für Gebäudehöhen, zulässige Nutzungen und Bauweise.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Solarpark Bad Waldsee-Oberurbach ist in der finalen Phase der Bauleitplanung; die höhere Baurechtsbehörde hat die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans am 12.12.2023 erteilt.
- Die Offenlage der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans fand im Juli/August 2023 statt, ohne dass entgegenstehende Stellungnahmen eingegangen sind.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.